Scheffelstraße 4
69469 Weinheim
Bezirkssynode
Die Bezirkssynode tagt mindestens einmal im Jahr und entscheidet über die wichtigsten Belange des Kirchenbezirks. Beratend nehmen die im Bereich des Kirchenbezirks beruflich tätigen Mitarbeiter*innen von Kirche und Diakonie teil. Prädikant*innen sind durch eine Person vertreten. Die Amtszeit der Bezirkssynode beträgt sechs Jahre. Ihre Tagungen sind in der Regel öffentlich.
Mitglieder in der Bezirkssynode sind
- die von den Ältestenkreisen gewählten Bezirkssynodalen,
- die gewählten und berufenen Mitglieder der Landessynode, die Gemeindeglieder des Kirchenbezirks sind,
- die Dekanin, deren Stellvertretung und die Schuldekanin,
- Gemeindepfarrer*innen,
- nichttheologische Mitglieder eines Gruppenamtes,
- Synodale, die der Bezirkskirchenrat beruft,
- der Bezirksdiakoniepfarrer.
Aufgaben der Bezirkssynode
- Sie berät und beschließt das Haushaltsbuch bzw. den Haushaltsplan für den Kirchenbezirk,
- Sie sorgt dafür, dass Gottesdienst, Unterricht und Ordnung dem Auftrag der Kirche gerecht werden,
- Sie fördert die Diakonie, Erwachsenenbildung, Berufs- und Sozialarbeit, die Kinder- und Jugendarbeit,
- Sie kümmert sich um kirchliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, informiert sich über kirchliche und gesellschaftliche Themen und nimmt Stellung zu besonderen Fragen,
- Sie berät Vorlagen des Evangelischen Oberkirchenrats und der Landessynode,
- Sie wählt die Dekanin bzw. den Dekan und die Stellvertretung, die Schuldekanin bzw. den Schuldekan, die Mitglieder des Bezirkskirchenrats und die Landessynodalen sowie die Vertreter*innen der Bezirkssynode in anderen kirchlichen Einrichtungen.
