Bezirkssynode

 

Die Bezirkssynode tagt mindestens einmal im Jahr und entscheidet über die wichtigsten Belange des Kirchenbezirks. Beratend nehmen die im Bereich des Kirchenbezirks beruflich tätigen Mitarbeiter*innen von Kirche und Diakonie teil. Prädikant*innen sind durch eine Person vertreten. Die Amtszeit der Bezirkssynode beträgt sechs Jahre. Ihre Tagungen sind in der Regel öffentlich.

Mitglieder in der Bezirkssynode sind

  • die von den Ältestenkreisen gewählten Bezirkssynodalen,
  • die gewählten und berufenen Mitglieder der Landessynode, die Gemeindeglieder des Kirchenbezirks sind,
  • die Dekanin, deren Stellvertretung und die Schuldekanin,
  • Gemeindepfarrer*innen,
  • nichttheologische Mitglieder eines Gruppenamtes,
  • Synodale, die der Bezirkskirchenrat beruft,
  • der Bezirksdiakoniepfarrer.

Aufgaben der Bezirkssynode

  • Sie berät und beschließt das Haushaltsbuch bzw. den Haushaltsplan für den Kirchenbezirk,
  • Sie sorgt dafür, dass Gottesdienst, Unterricht und Ordnung dem Auftrag der Kirche gerecht werden,
  • Sie fördert die Diakonie, Erwachsenenbildung, Berufs- und Sozialarbeit, die Kinder- und Jugendarbeit,
  • Sie kümmert sich um kirchliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, informiert sich über kirchliche und gesellschaftliche Themen und nimmt Stellung zu besonderen Fragen,
  • Sie berät Vorlagen des Evangelischen Oberkirchenrats und der Landessynode,
  • Sie wählt die Dekanin bzw. den Dekan und die Stellvertretung, die Schuldekanin bzw. den Schuldekan, die Mitglieder des Bezirkskirchenrats und die Landessynodalen sowie die Vertreter*innen der Bezirkssynode in anderen kirchlichen Einrichtungen.
  

Till Einig

Vorsitzender der Bezirkssynode
Scheffelstraße 4
69469 Weinheim

Steffen Banhardt

Stellvertretender Vorsitzender Bezirkssynode & Bezirksdiakoniepfarrer
Scheffelstraße 4
69469 Weinheim