Unsere 16 Gemeinden
in den fünf Kooperationsräumen
Die kleinste rechtliche Einheit in unserer Landeskirche sind die Kirchengemeinden. Manche Kirchengemeinden, meist in größeren Orten und Städten, sind oft in sogenannte Pfarrgemeinden unterteilt. Sie werden geleitet vom Pfarrer bzw. der Pfarrerin und dem Kirchengemeinderat bzw. dem Ältestenkreis. Dort, wo es Pfarrgemeinden gibt, ist der Ältestenkreis zuständig für die Belange in den eigenen Gemeindegrenzen. Alles, was mit rechtlichen Fragen (z.B. Finanzen, bauliche Veränderungen etc.) zu tun hat, muss jedoch vom Kirchengemeinderat beschlossen werden. Dieser setzt sich aus einer festgelegten Anzahl von Vertretern (Ältesten) der einzelnen Pfarreien zusammen.
Die Gemeinden in den Kooperationsräumen arbeiten eng zusammen, z.B. bei Kasual- und Urlaubsvertretungen, in der Kirchenmusik, bei Konfirmandentagen, Jugendarbeit und Predigtreihen.
Evangelische Kirchengemeinde Lützelsachsen
69469 Weinheim
Evangelische Kirchengemeinde Hohensachsen
Evangelische Kirchengemeinde Großsachsen
Evangelische Kirchengemeinde Leutershausen
Evangelische Kirchengemeinde Heiligkreuz-Oberflockenbach
69469 Weinheim
Evangelische Kirchengemeinde Heddesheim
Evangelische Kirchengemeinde Ilvesheim
68549 Ilvesheim
Evangelische Kirchengemeinde Ladenburg
Evangelische Kirchengemeinde Neckarhausen
Evangelische Kirchengemeinde Edingen
Evangelische Kirchengemeinde Altenbach
69198 Schriesheim-Altenbach
Evangelische Kirchengemeinde Dossenheim
Evangelische Kirchengemeinde Schriesheim
69198 Schriesheim
Evangelische Kirchengemeinde Steinachtal
69253 Heiligkreuzsteinach
