Wir übernehmen gerne diese Aufgaben für Ihre Kirchengemeinde:
- die Vorbereitung zur Aufstellung der Haushalts- und Wirtschaftspläne einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung,
- den verwaltungsmäßigen Vollzug des Personalwesens einschließlich der Beratung in Personalangelegenheiten,
- den Vollzug des Rechnungs- und Kassenwesens einschließlich der Bewirtschaftung des Geld- und Sachvermögens sowie der Schulden,
- die Erstellung von Entwürfen für Stellungnahmen zu den Ergebnissen der Rechnungsprüfungen,
- die Beratung bei Bauangelegenheiten in Verbindung mit §§ 21 und 27 des Kirchenbaugesetzes.
Die Aufgaben, die der Verwaltungszweckverband durch das Verwaltungs- und Serviceamt (VSA) wahrnimmt, werden nach Pflicht- und Wahlaufgaben unterschieden.
Pflichtaufgaben müssen laut der geltenden Rechtsverordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden vom VSA für die Evangelischen Kirchengemeinden in seinem Zuständigkeitsbereich erbracht werden.
Wahlaufgaben können auf Wunsch der Kirchengemeinden bzw. des Kirchengemeinderates an das VSA zusätzlich zu den Pflichtaufgaben übertragen werden.
Deshalb nimmt das VSA auch Geschäftsführungsaufgaben für Kirchengemeinden wahr, wenn ihm diese ganz oder teilweise vom jeweiligen Kirchengemeinderat übertragen worden sind.